Wir können Arbeits- und Schulunfälle in den ersten 10 Tagen nach Unfall behandeln und für den Tag den Unfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Seit 2017 müssen Arbeits- und Schulunfälle jedoch immer einem Durchgangsarzt vorstellt werden, bei denen
- die Behandlung länger als 10 Tage dauert
- eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung länger als einen Tag ausgestellt werden muss
- Hilfsmittel wie Krücken, Orthesen etc. notwendig sind.
Durchgangsärzte sind in unserem Landkreis aufgrund der neuen Anforderungen nur noch Krankenhäuser, z.B. das Krankenhaus Freilassing.