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Arbeits- und Schulunfälle

Wir können Arbeits- und Schulunfälle in den ersten 10 Tagen nach Unfall behandeln und für den Tag den Unfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Seit 2017 müssen Arbeits- und Schulunfälle jedoch immer einem Durchgangsarzt vorstellt werden, bei denen

  • die Behandlung länger als 10 Tage dauert
  • eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung länger als einen Tag ausgestellt werden muss
  • Hilfsmittel wie Krücken, Orthesen etc. notwendig sind.

Durchgangsärzte sind in unserem Landkreis aufgrund der neuen Anforderungen nur noch Krankenhäuser, z.B. das Krankenhaus Freilassing.