Video­sprech­stunde

Für die Dauer der Coronaviruspandemie versuchen wir für besorgte Patienten eine Videosprechstunde anzubieten.

 

Im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie ist die Fernbehandlung sehr schwierig, da große Teile der Untersuchung, Diagnostik und Therapie entfallen müssen. Da ein Gespräch am Computer aber Sie und auch uns als Praxispersonal schützt, bieten wir diese Form des Arztbesuchs vorerst vorübergehend an.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise, die im Wesentlichen vom Gesetzgeber vorgegeben sind:

 

  • Wir können Ihnen derzeit maximal 5-7 Minuten Gesprächszeit anbieten, ggf. ist ein weiteres Gespräch notwendig.
  • Die Versichertenkarte muß im gleichen Quartal trotzdem vorgelegt werden.
  • Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben.
  • Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten.
  • Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen – wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, nicht vom Arzt und auch nicht von der Patientin oder dem Patient.
  • Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein.
Bitte vereinbaren Sie erst per Telefon 08654 2394 einen Videotermin, wählen Sie sich dann hier 10 Minuten vor dem Termin ein, indem Sie auf den Button drücken und dann den Anweisungen folgen.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VIDEOSPRECHSTUNDE

Für die Videosprechstunde benötigen Sie keine besondere Technik:

  • Computer, Tablet oder Smartphone mit
  • Bildschirm oder Display,
  • Kamera,
  • Mikrofon und Lautsprecher
  • Internetverbindung

Die technische Verbindung läuft über einen Videodienstanbieter, den die Praxis beauftragt und der besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Damit ist sichergestellt, dass das, was Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen, auch im „Sprechzimmer“ bleibt.

DAS PASSIERT VOR DER VIDEOSPRECHSTUNDE

Vor der ersten Online-Videosprechstunde informiert Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie über Fragen des Daten-schutzes. So ist es strafrechtlich verboten, das Gespräch aufzuzeichnen oder zu filmen. Sie erhalten zudem Informationen darüber, welche Technik notwendig ist und worauf Sie bei der Videosprechstunde achten sollten, zum Beispiel auf gute Beleuchtung und eine ruhige Umgebung.

Möglicherweise wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie dann bitten, eine Einwilligungserklärung zur Nutzung der Daten über den Videodienst zu unterschreiben. Ist das nicht der Fall, wird der Videodienst Sie beim Einwählen um Ihre Einwilligung bitten.

SO KANN DIE VIDEOSPRECHSTUNDE ABLAUFEN

↗ Sie erhalten von der Arztpraxis einen Termin für die Videosprechstunde, die Internetadresse des Videodienstanbieters und den Einwahlcode für die Sprech-stunde.

↗ Am Tag der Videosprechstunde wählen Sie sich etwa zehn Minuten vor dem Termin auf der Internetseite mit Ihrem Einwahlcode ein.

↗ Der Videodienstanbieter wird Sie beim Einwählen nach Ihrem Namen fragen. Bitte geben Sie diesen korrekt an. Nur so kann die Ärztin oder der Arzt Sie richtig zuordnen.

↗ Nach einem kurzen automatischen Techniktest werden Sie ins Online-Wartezimmer geführt. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ruft Sie auf, wenn die Sprechstunde beginnen kann.

↗ Ist die Sprechstunde beendet, melden Sie sich von der Internetseite wieder ab.